Allgemeine Geschäftsbedingungen
FS1 Nutrition – Handelsname von Asopescama BV ist das Unternehmen, für das die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten und die beim Handelsgericht in Amsterdam, Niederlande, hinterlegt wurden.
ABSCHNITT 1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen über den Kauf/Verkauf von Artikeln und/oder Aufträge und Dienstleistungen von FS1 Nutrition.
1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden.
1.3. Die Rechte und Pflichten, die sich aus Vereinbarungen zwischen FS1 Nutrition und der anderen Partei ergeben, können von der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, FS1 Nutrition erteilt ihre schriftliche Zustimmung.
1.4. FS1 Nutrition akzeptiert keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch nicht die der anderen Partei, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen und von FS1 Nutrition bestätigt.
ABSCHNITT 2. ANGEBOTE
2.1. Alle Angebote sind völlig unverbindlich und gelten solange der Vorrat reicht. Ein Angebot, das eine Frist enthält, kann jedoch von FS1 Nutrition auch nach Eingang der Bestellung widerrufen werden, sofern dies innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang dieser Bestellung erfolgt.
2.2. In offiziellen Listen oder im Internet (Website), Angeboten und anderen Dokumenten angegebene Mengen, Gewichte, Maße, Preise und dergleichen dienen nur zu Informationszwecken. Obwohl die Hauptmerkmale der Produkte so genau wie möglich angegeben werden, geben sie nur einen ungefähren Hinweis und sind für FS1 Nutrition nicht bindend.
ABSCHNITT 3. VEREINBARUNGEN
3.1. Eine Vereinbarung gilt erst dann als rechtsgültig, wenn FS1 Nutrition die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat. Der Inhalt der Vereinbarung wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von FS1 Nutrition und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
3.2. Wird nach Auftragserteilung ein weiterer Auftrag weitergegeben, verfällt der ursprünglich vereinbarte Liefertermin.
3.3. Die andere Partei und FS1 Nutrition vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel eine gültige Vereinbarung zustande kommt, sobald die in den Abschnitten 3.1 und 3.2 dargelegten Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere das Fehlen einer Unterschrift berührt die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme nicht.
3.4. Es gibt keinen Mindestbestellwert und alle Bestellungen über 50,00 € werden kostenlos versandt. Bei Bestellungen unter 50,00 € berechnen wir 4,95 € Versandkosten.
ABSCHNITT 4. PREISE
4.1. Alle Angebote und Preise von FS1 Nutrition sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und andere Kosten, die in den Geltungsbereich des Vertrages fallen, wie z. B. Abgaben.
4.2. Die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
4.3. Wenn sich nach Vertragsschluss die Materialpreise, Steuern und/oder andere Faktoren ändern, die den Warenpreis teilweise bestimmen, ist FS1 Nutrition berechtigt, diese Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen von mehr als 10 % geben der anderen Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern die andere Partei dies innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der betreffenden Mitteilung schriftlich tut. Eine Kündigung wie oben angegeben gibt der anderen Partei kein Recht auf Schadensersatz.
ABSCHNITT 5. ZAHLUNG
5.1. Bei Bestellungen über die Internetseite ist es möglich, mit Hilfe der auf der Seite angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Für Zahlungen mit einer Kreditkarte oder einem elektronischen Zahlungsmittel, die von einem Dritten ausgestellt wurden, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kartenherausgebers oder der Bank. Zahlungen per Rechnung erfolgen vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum.
5.2. Die Gegenpartei kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Absatz 1 dieses Abschnitts von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, unabhängig davon, ob die Überschreitung der Gegenpartei zuzurechnen ist oder nicht.
5.3. Unbeschadet seiner anderen fälligen Rechte ist FS1 Nutrition dann berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder einen Teil eines Monats auf den ausstehenden Betrag ab dem betreffenden Fälligkeitsdatum zu berechnen.
5.4. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die FS1 Nutrition im Zusammenhang mit einer Streitigkeit mit der anderen Partei, entweder als Kläger oder Beklagter, entstehen, gehen zu Lasten der anderen Partei.
5.5. Eingehende Zahlungen gelten zur Begleichung der ältesten offenen Posten und Zinskosten, auch wenn die andere Partei diesbezüglich etwas anderes bestimmt.
ABSCHNITT 6. Bedenkzeit und Stornierung
6.1. Die Gegenpartei hat das Recht auf eine Widerrufsfrist von 30 Tagen nach Lieferung des Produkts, wenn die andere Partei ein Verbraucher ist und vorausgesetzt, dass die Verpackung nicht beschädigt ist. Dieses Recht erlischt auch, wenn das Produkt in Gebrauch genommen wird. Unternehmen sind gemäß dem Fernabsatzgesetz 2001 von diesem Recht ausgeschlossen. Die andere Partei (Verbraucher) kann ein Produkt innerhalb der oben genannten Frist zurücksenden, und in diesem Fall muss die andere Partei nur die Rücksendekosten tragen. Ausverkaufsware wird nicht zurückgenommen.
6.2. Bedingungen für das Rückgaberecht: Das Produkt darf nicht verwendet werden und muss sich in einem für den Wiederverkauf geeigneten Zustand befinden. (Der Verbraucher muss das Produkt ansehen können, darf es aber nicht benutzen). Es muss unbeschädigt, vollständig und in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Dies ist besonders wichtig im Fall von Cardio-Geräten. Bei Cardiogeräten gilt die Regel, dass wir das Produkt nicht vollständig erstatten können, wenn der Kunde es zusammenbaut und dadurch sichtbare Schäden verursacht. Dies liegt daran, dass das Produkt nicht mehr für den Wiederverkauf geeignet ist.
6.3. Wenn die andere Partei das Widerrufsrecht gemäß dem vorherigen Unterabschnitt ausübt und das Produkt unbenutzt, in der Originalverpackung zusammen mit dem mitgelieferten Zubehör und ohne Verschleiß an FS1 Nutrition zurücksendet, erstattet FS1 Nutrition der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt. 6.4. Bei Stornierung durch Unternehmen können alle FS1 Nutrition im Zusammenhang mit der Bestellung oder Beauftragung entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sofort geltend gemacht werden, mindestens jedoch 10 % der Hauptsumme zzgl. soweit erforderlich allfälliger Verlust, den FS1 Nutrition infolge der Stornierung erlitten hat.
ABSCHNITT 7. LIEFERTERMIN, LIEFERUNG UND GEFAHR
7.1. Grundsätzlich bemüht sich FS1 Nutrition darum, dass Bestellungen, die werktags bis 18.00 Uhr aufgegeben werden, noch am selben Tag versendet werden. Das Lieferdatum im vereinbarten Angebot und/oder der Auftragsbestätigung stellt keine strenge Frist dar und wird nur als ungefähre Angabe angegeben, selbst wenn die Gegenpartei dieses Lieferdatum ausdrücklich akzeptiert.
7.2. Ist der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause, wird die Ware am nächsten Tag erneut angeboten. In beiden Fällen hinterlässt der Spediteur einen Vermerk, dass die Lieferung bei der Post abgeholt werden kann.
7.3. Für Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.
7.4. Der angegebene oder vereinbarte Liefertermin verlängert sich ohnehin automatisch, aber nicht ausschließlich, um den/die Zeitraum(e), in dem/denen:
- Es kommt zu einer Verzögerung bei der Herstellung und/oder dem Versand und/oder anderen Umständen, die die Ausführung vorübergehend beeinträchtigen, unabhängig davon, ob dies FS1 Nutrition zuzurechnen ist oder nicht.
- Die andere Partei kommt einer oder mehreren ihrer Pflichten gegenüber FS1 Nutrition nicht nach oder es besteht die begründete Befürchtung, dass sie dies tun wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht.
- Die andere Partei macht es FS1 Nutrition unmöglich, die Vereinbarung zu erfüllen; diese Situation tritt beispielsweise ein, wenn die Gegenpartei den Lieferort nicht bekannt gibt.
7.5. Die Gegenpartei muss die bei FS1 Nutrition gekaufte Ware in Besitz nehmen und prüfen (siehe Garantie). Wenn die andere Partei sich weigert, diese Waren in Besitz zu nehmen, oder wenn sich herausstellt, dass eine Lieferung nicht möglich ist, lagert FS1 Nutrition die Waren auf Kosten und Gefahr der anderen Partei. Die Speicherung wird der anderen Partei in Rechnung gestellt. FS1 Nutrition wird einen bestimmten Leistungsanspruch geltend machen, behält sich jedoch das Recht vor, die Vereinbarung ohne Anrufung der Gerichte und unbeschadet seines Rechts auf Schadensersatz zu kündigen.
7.6 Kann eine Bestellung durch Verschulden des Auftraggebers nicht zugestellt werden (z. B. falsche Adresse/falscher Name/nicht am vereinbarten Ort abgeholt), berechnen wir einen Versandkostenbeitrag von vier Euro.
ABSCHNITT 8. AUSFÜHRUNG DER VEREINBARUNG
8.1. FS1 Nutrition wird die Vereinbarung nach bestem Ermessen und Können und in Übereinstimmung mit hohen Standards ausführen.
8.2. FS1 Nutrition ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon an Unterauftragnehmer zu vergeben oder den Auftrag oder Teile davon von Dritten ausführen zu lassen, die nicht von FS1 Nutrition beschäftigt sind, und all dies ohne Zustimmung der anderen Partei.
8.3. Die andere Partei ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Angaben, die FS1 Nutrition als notwendig für die Ausführung der Vereinbarung bezeichnet oder von denen die andere Partei vernünftigerweise erkennen sollte, dass sie notwendig sind, FS1 Nutrition rechtzeitig mitgeteilt werden. Werden FS1 Nutrition die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig übermittelt, hat FS1 Nutrition das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen.
ABSCHNITT 9. GARANTIE/BESCHWERDEN
9.1. FS1 Nutrition garantiert, dass alle Artikel für die Zwecke, für die sie bestimmt sind, geeignet und rechtlich zulässig sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
9.2. Unter Beachtung der an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen ist FS1 Nutrition für die Zuverlässigkeit und Qualität der von ihr gelieferten Produkte verantwortlich. Sollte ein Produkt aufgrund von Transportschäden unbrauchbar sein oder nicht der Bestellung entsprechen, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, dieses Produkt zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung von Artikeln gehen immer zu Lasten der Gegenpartei.
9.3. Die Garantien bezüglich der gelieferten Artikel liegen beim Hersteller der betreffenden Artikel.
9.4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die den Produkten beigefügten Anweisungen und Hinweise des Herstellers zu lesen, bevor sie die gelieferten Produkte verwenden.
9.5. Eine Reklamation ist nicht möglich, wenn:
- Die gelieferten Artikel weisen einen oder mehrere Mängel oder Anomalien auf, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen.
- Die Artikel werden für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie normalerweise bestimmt sind, oder nach Ansicht von FS1 Nutrition wurden die Artikel unsachgemäß verwendet, gelagert oder transportiert.
- Der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit seitens der anderen Partei verursacht oder weil die andere Partei entgegen den Anweisungen, Anweisungen und Ratschlägen von FS1 Nutrition gehandelt hat.
- Die andere Partei hat ihre Pflichten gegenüber FS1 Nutrition (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht erfüllt.
9.6. Wenn die andere Partei innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt und unter Beachtung der Bestimmungen des betreffenden Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine schriftliche Beschwerde einreicht und FS1 Nutrition feststellt, dass diese Beschwerde begründet ist, entscheidet FS1 Nutrition nach eigenem Gutdünken nach eigenem Ermessen alle oder einen Teil der mangelhaften Artikel ersetzen (die ersetzten Artikel werden dann sein Eigentum) oder eine Preisminderung zu gewähren.
9.7. Die Einreichung einer Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei nicht aus.
9.8. Wenn eine Beschwerde außerhalb der oben genannten Fälle berücksichtigt wird, geschieht dies völlig freiwillig und die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten.
ABSCHNITT 10. INSPEKTION
FS1 Nutrition prüft alle Artikel vor der Lieferung. Die andere Partei hat das Recht, die Artikel auf eigene Kosten zu dem von FS1 Nutrition festgelegten Zeitpunkt und Ort zu inspizieren.
ABSCHNITT 11. VERLETZUNG/BEENDIGUNG/SPERRE
11.1. FS1 Nutrition ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne Anrufung der Gerichte zu kündigen oder seine Ausführung auszusetzen, unbeschadet seiner anderen fälligen Rechte (auf Erfüllung und/oder Entschädigung), wenn:
- Die andere Partei verstößt gegen eine Bestimmung in der Vereinbarung zwischen den Parteien.
- die andere Partei verstirbt, Zahlungsaufschub beantragt oder eine Liquidationserklärung abgibt oder wenn ein Liquidationsantrag gestellt oder das Vermögen der anderen Partei beschlagnahmt wird.
11.2. Die Bestimmungen in Absatz 1 dieses Abschnitts gelten gleichermaßen, wenn die andere Partei nach Ansicht von FS1 Nutrition innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Aufforderung keine geeigneten Zusicherungen liefert.
ABSCHNITT 12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1. Die Lieferung per Nachnahme erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und das Produkt geht mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum der Gegenpartei über.
ABSCHNITT 13. HAFTUNG
13.1. FS1 Nutrition haftet nicht für Schäden, die durch Mängel bei der Erfüllung seiner Verpflichtung(en) gegenüber der anderen Partei entstehen. Die Erfüllung der Gewährleistungs-/Reklamationspflichten, wie oben in Abschnitt 9 beschrieben, gilt als einzige und ausschließliche Form der Entschädigung. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens FS1 Nutrition oder ihrer leitenden Angestellten vor.
13.2. FS1 Nutrition haftet auch nicht für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht leitenden) Mitarbeitern oder anderen Personen, deren Dienste sie im Rahmen der Vertragsausführung hinzugezogen hat. 13.3. FS1 Nutrition übernimmt keine Haftung für selbst oder in seinem Namen erteilte Ratschläge. 13.4. Die andere Partei muss FS1 Nutrition immer Gelegenheit geben, eine Beschwerde beizulegen. Andernfalls entfällt der Haftungsanspruch und der Schadensersatz.
ABSCHNITT 14. UMSTÄNDE AUSSERHALB DER KONTROLLE
14.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren Umstände außerhalb der eigenen Kontrolle als jeden Umstand, der außerhalb des Willens und ohne Verschulden von FS1 Nutrition liegt, unabhängig davon, ob dieser Umstand bei Abschluss des Vertrags vorhersehbar war oder nicht, aufgrund dessen FS1 Nutrition vernünftigerweise nicht erwartet werden kann um den Vertrag auszuführen. Solche Umstände sind Krieg, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Produktions- oder Transportstörungen jeglicher Art, Streiks, Ausschluss von Personalmangel, Quarantäne, Epidemien, Ausfallzeiten durch Frost, Mängel seitens Dritter, deren Dienste FS1 Nutrition leistet zum Zweck der Ausführung des Vertrages engagiert hat (z. B. verspätete Lieferungen durch Lieferanten) usw.
14.2. Umstände, die außerhalb der eigenen Kontrolle liegen, geben FS1 Nutrition das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Erfüllung seiner Pflichten auszusetzen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Die Gegenpartei ist weiterhin verpflichtet, den bereits erfüllten Teil des Vertrags zu bezahlen.
ABSCHNITT 15. PERSONENBEZOGENE DATEN
FS1 Nutrition verarbeitet alle Daten und Informationen der anderen Partei ausschließlich in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie.
ABSCHNITT 16. TEILWEISE NICHTIGKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung mit der anderen Partei nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich wirksam. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine geeignete und gültige Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis rechtlich und wirksam am nächsten kommt.
ABSCHNITT 17. BEOBACHTUNGSORT, ANWENDBARES RECHT UND AUTORISIERTER RICHTER
17.1. Der Geschäftssitz von FS1 Nutrition ist der Ort, an dem die andere Partei ihre Pflichten gegenüber FS1 Nutrition zu erfüllen hat, sofern dem keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
17.2. Alle Angebote und Vereinbarungen von FS1 Nutrition unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
17.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus der zwischen der anderen Partei und FS1 Nutrition geschlossenen Vereinbarung oder aus weiteren Vereinbarungen, die sich daraus ergeben könnten, ergeben, werden von dem dazu befugten Richter beigelegt.